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Informationen des Standesamtes

Sterbefälle

  • Bestatter können wieder persönlich bei uns vorsprechen. Es ist ratsam, vorab einen Termin zu vereinbaren 06222 781-36, 06222 781-38, 06222 781-39)
  • Sie können uns die Sterbefallunterlagen zuschicken oder in den Rathausbriefkasten einwerfen. Wir werden die Unterlagen dann nach der Beurkundung zusenden bzw. einen Termin zur Abholung vereinbaren.
  • Wir bieten an, den Krematorien/Friedhöfen die abgestempelten Todesbescheinigungen bzw. die fertigen Sterbeurkunden zu faxen oder per E-Mail zuzusenden.

Urkundenanforderungen

Sämtliche Urkunden können schriftlich per E-Mail oder per Brief (Standesamt Dielheim, Hauptstraße 37, 69234 Dielheim) bei uns angefordert werden. Wir senden die Urkunden zu. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung.

Vorsicht vor neuen Online-Betrugsmaschen

Im Internet wird zurzeit ein Service angeboten, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von etwa 30,00 Euro einen Antrag für den Kirchenaustritt online zu erstellen. Im „Kleingedruckten“ wird jedoch noch darauf hingewiesen, dass der Kirchenaustritt somit noch nicht erledigt ist. Vielmehr muss man dann mit dem online erstellten Antrag zum Standesamt und diesen dort einreichen, was sodann die eigentliche Gebühr für den Kirchenaustritt auslöst.

Das Onlineangebot ist somit weder eine Erleichterung noch eine Hilfe. Vielmehr bedeutet es für den Nutzer der Dienstleistung unnötige Gebühren.
Der Onlineantrag erweckt den Eindruck, dass ein persönliches Erscheinen für die Beurkundung des Kirchenaustrittes nicht nötig ist. Jedoch kann nur persönlich beim Standesamt des Wohnsitzes der Austritt erklärt werden. Ein Online-Austritt ist also nicht möglich.

Dieses Angebot verschiedener Dienstleister betrifft nicht nur Kirchenaustritte, auch andere Dienstleistungen wie z. B. Gewerbeangelegenheiten sind davon betroffen. Auch hier ist ein Onlineantrag nicht möglich.
Bitte informieren Sie sich vorab bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde über den Ablauf solcher Amtshandlungen. So können Sie sich Ärger und auch unnötige Kosten ersparen.

Online Dienste können ausschließlich über Service BW bzw. dem demnächst online gestellten Bürgerserviceportal der Gemeinde genutzt werden.

Allgemeines zur Eheschließung

Zwei Hände mit EheringZwei Hände mit Ehering

Bevor ein verliebtes Paar die Ehe eingehen kann, muss noch so manches beim Standesamt erledigt werden. Zuerst muss die Eheschließung angemeldet werden. Welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, können Sie nachfolgend entnehmen.

Unterlagen:
In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn beide Partner noch nie verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche im Sinne des Grundgesetzes ohne Auslandsbezug sind:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Geburt im Inland kann das Standesamt für Sie kostenlos die Daten aus Ihrem Geburtenregister abrufen. Die Antwort kann allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, selbst einen aktuellen Ausdruck aus dem Geburtenregister beim Standesamt Ihres Geburtsortes zu beantragen (mit Hinweisteil und nicht älter als 6 Monate).
    Eine Geburtsurkunde ist nicht ausreichend.
  • Zum Nachweis der Meldedaten haben Sie zwei Möglichkeiten:
    Entweder das Standesamt ruft Ihre Daten aus dem Melderegister ab (Kosten pro Person: 10 Euro) oder Sie reichen eine erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnadresse ein. Wenn Sie selbst die erweiterte Meldebescheinigung beantragen, kostet es aktuell weniger (3 Euro). Eine Anmeldebestätigung reicht nicht.
  • Geburtsurkunde gemeinsamer minderjähriger Kinder, ggf. Vaterschaftsanerkennung und/oder Sorgeerklärung

Wenn Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft waren, benötigen Sie zusätzlich Folgendes:

  • Bei Eheschließung/Lebenspartnerschaft im Inland kann das Standesamt für Sie kostenlos die Daten aus Ihrem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister abrufen. Die Antwort kann allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, selbst einen aktuellen Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister zu beantragen (mit Hinweisteil und Auflösungsvermerk). Wenn Sie in Dielheim geheiratet haben/die Lebenspartnerschaft geschlossen haben, ist dies nicht erforderlich.

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen nachfordern (z. B. Einbürgerungsurkunde)

In allen anderen Fällen, insbesondere wenn Sie oder Ihr/e Partner/in

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
  • nicht im Bundesgebiet geboren wurden
  • adoptiert sind
  • Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben
  • im Ausland geschieden worden sind
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind
  • bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben

nehmen Sie bitte direkt mit uns im Standesamt Kontakt auf.

Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Auslandsbezug keine Telefonberatung zu den Unterlagen, die Sie im Einzelfall benötigen, möglich ist. Gerne können Sie per Mail oder persönlich die erforderlichen Unterlagen erfragen.

Wir empfehlen, sich frühzeitig zu informieren!

Samstagstermine 2026

  • 05.09.
  • 10.10.
  • 07.11.
  • 12.12.

Samstagstermine 2027

  • 09.01.
  • 27.02.
  • 06.03.
  • 17.04.
  • 22.05.
  • 05.06.
  • 17.07.
  • 07.08.
  • 04.09.
  • 02.10.
  • 06.11.
  • 04.12.

Die Trauungen an den Samstagen werden in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und immer zur vollen Stunde angeboten.
Gerne können Sie einen Termin telefonisch, schriftlich oder persönlich oder per Mail vormerken lassen:

06222 781-38 

E-Mail schreiben

Bitte beachten Sie, dass eine Terminvormerkung lediglich bedeutet, dass der Termin frei gehalten wird. Eine Eheschließung an diesem Termin kann nur erfolgen, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Trauzimmer

Das Trauzimmer ist für 10 Gäste (ohne Brautpaar und Trauzeugen) bestuhlt.

TrauzimmerTrauzimmer
TrauzimmerTrauzimmer

Trauung im Rathausnebengebäude

Brautpaare haben bei uns die Möglichkeit, sich in unserem historischen Rathausnebengebäude trauen zu lassen. Hier können Sie sich von April bis September unter freiem Himmel in unserem romantischen Innenhof des Rathausnebengebäudes trauen lassen. Sollte dies wegen schlechtem Wetter nicht möglich sein, besteht auch immer die Möglichkeit im Bürgersaal zu heiraten.

Sitzplätze gibt es im Innenhof für max. 20 Personen. Auch besteht die Möglichkeit einen Sektempfang im Innenhof zu machen.

Für das Rathausnebengebäude fällt eine Gebühr in Höhe von 200 € an.

Rathaus-Nebengebäude 1Rathaus-Nebengebäude 1
Rathaus-Nebengebäude 2Rathaus-Nebengebäude 2

Trauung im Bürgersaal

Der Bürgersaal wird standardmäßig für 50 Personen bestuhlt. Für die Nutzung des Bürgersaals fällt eine Gebühr von 200 € an.

Zusätzlich können Sie hier das Foyer für einen Sektempfang mitnutzen.

Bürgersaal Rathaus Dielheim TrauungBürgersaal Rathaus Dielheim Trauung
Bürgersaal Rathaus Dielheim TrauungBürgersaal Rathaus Dielheim Trauung
Zur Online-Terminvergabe

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Dielheim
Hauptstraße 37
69234 Dielheim
06222 781-38
06222 781-29
E-Mail schreiben

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