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Behinderung

Kurzbeschreibung

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Trotz der Aufgliederung in unterschiedliche Zuständigkeiten sind alle Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) zur engen Zusammenarbeit verpflichtet.

Langbeschreibung

Freigabevermerk

26.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Leistungen

Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen

Erwerbsminderungsrente beantragen

Hundesteuer - Befreiung beantragen

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beantragen

Wahlschein beantragen

Wohnberechtigungsschein beantragen

Weitere Lebenslagen

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Bildung als Beitrag zur Partizipation von Menschen mit Behinderung

Erleichterungen und Hilfen

Grad der Behinderung

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Zur Übersicht der Lebenslagen
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