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Meldepflicht

Kurzbeschreibung

Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.

Rechtsgrundlage

§ 17 BMG

§ 33 BMG

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.01.2024 freigegeben.

Zugehörige Leistungen

Adressbuch - Eintrag sperren lassen

Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden

Meldebescheinigung beantragen

Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)

Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)

Melderegister - Auskunftssperre beantragen

Melderegister - Gruppenauskunft beantragen

Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen

Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen

Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen

Wohnsitz abmelden

Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden

Übergeordnete Lebenslage

Umzug

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