Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain buergerserviceportal.dielheim.de am 02.09.2026 veröffentlichte Website der Gemeinde Dielheim. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
- einer am 02.09.2026 durchgeführten Selbstbewertung
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website / mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen [Unzutreffendes streichen]
- a) vollständig [nur zutreffend, wenn alle Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen vollständig und ausnahmslos erfüllt sind.]
- b) wegen der folgenden [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] teilweise [nur zutreffend, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen mit einigen wenigen Ausnahmen erfüllt sind.
In diesem Fall empfiehlt es sich zu beschreiben, wann und wie die noch bestehenden Barrieren beseitigt werden sollen.]
- c) nicht [nur zutreffend, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen nicht erfüllt sind]
vereinbar.
[wenn b) oder c) zutreffen, bei a) bitte streichen]
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Barriere: YouTube-Videos
a. Beschreibung: Auf der Seite „AusweisApp“ sind YouTube-Videos eingebettet, die nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich sind.
b. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus hinterlegen unterhalb der Videos einen Beschreibungstext mit den wesentlichen Inhalten.
c. Zeitplan: Die Beschreibungstexte werden bis zum 31.12.2026 ergänzt.
d. Barrierefreie Alternative: Die wesentlichen Inhalte der Videos werden als Text auf der Seite bereitgestellt. Darüber hinaus geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses telefonisch Auskunft (Telefon
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
1. Teilbereich: PDF- und Word-Dokumente
a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF- und Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Dielheim kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen, um eine Schulung zum Thema „Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente“ sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Website entspricht. Zudem werden der Gemeinde Dielheim auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt; diese können grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Gemeinde Dielheim ist dennoch bemüht, die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
c. Barrierefreie Alternative: Auf Anfrage stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses die wesentlichen Inhalte der Dokumente in anderer Form zur Verfügung (Telefon 06222 781-30,
Kein Anwendungsfall
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Absatz 1 L-BGG:
1. Inhalt: Online-Dienste, Formulare und Leistungsbeschreibungen Dritter
a. Beschreibung: Die im Portal dargestellten Leistungsbeschreibungen, Online-Dienste und Formulare werden über die Plattform Service-BW des Landes Baden-Württemberg sowie über Dienste des Bundes (z. B. BundID) bereitgestellt. Diese Inhalte werden von der Gemeinde Dielheim weder finanziert noch entwickelt und unterliegen nicht ihrer Kontrolle.
b. Barrierefreie Alternative: Alle Anliegen können alternativ persönlich oder telefonisch im Rathaus der Gemeinde Dielheim erledigt werden (Hauptstraße 37, 69234 Dielheim, Telefon
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.09.2026 erstellt und zuletzt am 02.09.2026 durch eine Selbstprüfung überprüft und aktualisiert.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Gemeinde Dielheim
Nicole Wenzl
Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail:
Webseite:
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.